Reguläre Impfungen als Kassenleistung
Corona-Impfung Herpes-Zoster-Impfung (gegen Gürtelrose) Ab sofort ist auch die Impfung H gegen Herper Zoster eine Kassenleistung. Die Impfung besteht aus zwei Injektionen im Abstand von zwei bis maximal sechs Monaten. Sie wird verabreicht an alle Versicherten ab sechzig Jahren und an Patienten ab fünfzig Jahren, die eine schwere Grunderkrankung mit Beeinträchtigung des Immunsystems haben. |
Tetanus-Impfung Die wichtigste Impfung, an die im Erwachsenenalter gedacht werden muss, ist die Impfung gegen Wundstarrkrampf, also die Tetanusimpfung. Wundstarrkrampf ist eine Infektionskrankheit, ausgelöst durch das Bakterium Clostridium tetani, die bereits durch geringfügigste Verletzungen übertragen werden kann. Ist sie ausgebrochen, endet sie in den meisten Fällen tödlich, sodass die einzige sinnvolle Maßnahme zur Verhütung in der Impfung besteht. Die meisten Menschen hierzulande haben bereits die Grundimmunisierung, die aus drei Injektionen besteht (erste Impfung, nach 4 Wochen zweite Impfung, nach einem Jahr dritte Impfung) bereits im Kindesalter erhalten. Um den Impfschutz über Jahre aufrecht zu erhalten, ist jeweils nach zehn Jahren eine einmalige Auffrischungsimpfung nötig. Wichtig: Immer den Impfausweis bei sich tragen, weil im Verletzungsfall der Impfstatus kontrolliert werden muss. Sollte es notwendig sein, wird eine Auffrischungsimpfung verabreicht. |
Diphterie-Impfung Der Schutz gegen Diphterie wird in den meisten Fällen in Form eines Kombinationsimpfstoffes gemeinsam mit der Tetanusimpfung verabreicht. Diphterie ist eine Erkrankung, die mit einer eitrigen Schwellung des Rachenringes und der oberen Atemwege einhergeht, und besonders bei Kindern und geschwächten Personen einen schweren, auch tödlichen Verlauf nehmen kann. Wer also die Tetanusauffrischungsimpfung erhält, wird in den meisten Fällen gleichzeitig gegen Diphterie geimpft. |
Keuchhusten-Impfung Der Keuchhusten (Pertussis) ist nicht ausschließlich eine sehr schwere Kinderkrankheit, sondern auch Erwachsene können daran erkranken. Bei den Erwachsenen dominieren nicht die schweren Verläufe mit Atemnot und Erstickungsanfällen wie bei den Kindern, sondern über Wochen hin leidet der Patient an unstillbaren kräftezehrenden Hustenanfällen. Seit einigen Jahren wird die Tetanus-Diphterie-Keuchhusten-Impfung als Dreierkombination bei der fälligen Tetanusauffrischungsimpfung verabreicht. So haben auch Eltern und Großeltern einen Impfschutz, der sie, und so auch ihre Kinder und Enkel, vor der Ansteckung mit Keuchhusten bewahrt. |
Poliomyelitis-Impfung |
Pneumokokken-Impfung Die Pneumokokken sind Bakterien, die ein häufiger Verursacher von Lungenentzündungen wie auch anderer Infektionen (z.B. Hirnhautentzündungen, Mittelohrentzündungen) sein können, die meist einen schweren Verlauf nehmen. Impfungen gegen diesen Erreger erhalten Kinder und auch alle Erwachsenen ab dem sechzigsten Lebensjahr, sowie besonders gefährdete Patienten. Bei Patienten mit chronischen Erkrankungen sollte nach sechs Jahren eine Auffrischungsimpfung erfolgen. Da eine Lungenentzündung in der Folge einer anderen Erkrankung oft den Heilungsverlauf beeinträchtigt und behindert, ist es sinnvoll, sich gegen die Pneumokokkeninfektion impfen zu lassen. |
FSME (Frühsommermeningoencephalitis)-Impfung Die FSME kann durch Zeckenbisse übertragen werden. Zecken, die diesen Erreger für Hirnhautentzündungen übertragen, gibt es in Deutschland vorrangig im südlichen Teil, beginnend im Thüringer Wald (FSME-Risikogebiete in Deutschland, Robert-Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin Nr. 7 vom 14. Februar 2019). Wenn Sie Reisen innerhalb Deutschlands in diese Regionen unternehmen, ist diese Impfung eine Kassenleistung. Sie ist in erster Linie Reisenden zu empfehlen, die Wanderungen unternehmen oder „Outdoor“-Sportarten betreiben. Um einen Impfschutz zu erlangen, ist auch hier eine Grundimmunisierung vonnöten: erste Impfung, zweite Impfung nach 4 Wochen, dritte Impfung nach 6 bis 9 Monaten. Um danach den Impfschutz aufrecht zu erhalten, ist eine Auffrischung nach 3 Jahren erforderlich, danach jeweils nach 5 Jahren bei Personen unter 60 Jahren, ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre. |
Hepatitis-B-Impfung In den meisten Fällen wird die Hepatitis-B-Impfung schon vom Kinderarzt verabreicht. Sollte sie noch nicht erfolgt oder unvollständig sein, kann sie bis zum 18. Lebensjahr als Kassenleistung vervollständigt werden. Spätere Impfungen sind privat zu tragen. |
Mumps-Masern-Röteln-Impfung Auch gegen Mumps, Masern und Röteln ist meist schon in der Kinderarztpraxis geimpft worden. Dennoch sollte noch einmal die Vollständigkeit des Impfschutzes überprüft werden, spätestens dann, wenn Nachwuchs geplant wird. Es muss vor einer Schwangerschaft gegen Röteln geimpft werden, weil eine Rötelninfektion in der Schwangerschaft schwere Missbildungen des Kindes verursachen kann. Ausreichend sind zwei Impfungen im Abstand von 8 Wochen. Sollte im bisherigen Leben bereits eine Impfung erfolgt sein, reicht eine Auffrischung. |
Masern-Impfung Seit dem gehäuften Auftreten von Masern wird vermehrt nach der Notwenigkeit einer Impfung gefragt. Alle nach 1972 Geborenen über 18 Jahren mit unklarem Impfstaus, keiner oder nur einer Impfung in der Kindheit sollten für einen ausreichenden Schutz eine einmalige Impfung erhalten (als Mumps-Masern-Röteln-Impfung). Bei allen Personen, die vor 1972 geboren wurden, ist davon auszugehen, dass sie irgendwann in ihrem Leben schon einmal Kontakt mit dem Masernvirus hattenund das Immunsystem auf einen erneuten Kontakt ausreichend reagieren kann. |
Varizellen-Impfung Die Windpocken (Varizellen) können mit schweren Allgemeinerscheinungen einhergehen. Besonders wichtig ist ein Impfschutz vor Eintritt einer Schwangerschaft, da eine Infektion Schäden am werdenden Kind verursachen kann. |
Tollwut-Impfung Diese Impfung ist bei Tierbissverletzungen eine Kassenleistung, jedoch nicht zur Vorbeugung. Wenn das Tier einen vollständigen Impfschutz hat, muss der Mensch nicht geimpft werden. Sollten Sie also gebissen worden sein, bringen Sie bitte unbedingt den Impfpass des Tieres mit zum Arzt. Wenn dieser nicht vorliegt, sollte das Tier beim Tierarzt vorgestellt werden. Sofern dieser nach der Untersuchung feststellt, dass das Tier gesund ist, muss der Gebissene nicht geimpft werden. |
HPV-Impfung Die Impfung gegen das humane Papillomvirus (zur Prophylaxe gegen den Gebärmutterhalskrebs) erfolgt meist bereits beim Kinderarzt oder beim Frauenarzt und sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr verabreicht werden. Die Impfung wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von den Krankenkassen getragen. |
Grippe-Impfung Die Grippe als Erkrankung wird landläufig unterschätzt. Es handelt sich hierbei nicht um eine banale Erkältungskrankheit, sondern um eine Viruserkrankung, die alle Organe befällt, und nicht nur Lungenentzündungen, sondern auch schwere Nieren- und Leberschäden wie auch Hirnhautentzündungen verursachen kann. Besonders durch andere chronische Erkrankungen beeinträchtigte Patienten sind gefährdet, aber auch junge gesunde Menschen können schwer erkranken, weil deren Immunsystem mit Grippeviren (egal welcher Art) noch kaum Kontakt hatte und sie so dem „Angriff der Grippeviren“ fast schutzlos ausgeliefert sind. Die Grippe als Viruserkrankung ist mit Antibiotika (die nur gegen Bakterien helfen) nicht behandelbar, auch die verfügbaren Anti-Viren-Medikamente haben zumeist nur eine unbefriedigende Wirkung und viele Nebenwirkungen. Die einzig sinnvolle Methode, sich vor der Grippe zu schützen, ist eine Impfung. Weitere Impfungen Die anderen Impfungen (Hämophilus influenza, Polio, ... ) werden laut Impfkalender meist in der Kinderarztpraxis verabreicht. Dennoch notieren wir alle Impfungen, die sie jemals erhalten haben, in ihrer Krankenakte, fehlende Impfungen werden nachgeholt. |
gerlach